Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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Die 1969 erbaute Grundschule Oberndorf in Kuppenheim wird seit den Sommerferien 2024 saniert. Die Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten wurden am 27.11.2024 abgeschlossen. Derzeit laufen noch die Rohbauarbeiten und Notabdichtungsarbeiten. Die Holzbauarbeiten am Dach der Vereinsküche sind abgeschlossen und die Metallfenster befinden sich in der Produktion. Ein Großteil der Vergaben wurde bereits getätigt, zuletzt wurde die Kücheneinrichtung ausgeschrieben, die Submission steht noch aus. Für die Malerarbeiten wurde eine voraussichtliche Auftragshöhe von 57.090,00 € brutto durch das Architektenbüro DUplus kalkuliert. Die beschränkte Ausschreibung wurde am 28.11.2024 an acht Firmen verschickt. Am 17.12.2024 lagen sechs Angebote vor. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architektenbüro, wobei keine Nebenangebote eingereicht wurden. Nach der Prüfung wurde das Angebot der Firma Malerbetrieb Griesbach aus Baden-Baden als das wirtschaftlichste bewertet, mit einer Vergabesumme, die etwa 1.452,00 € unter der Kostenberechnung liegt. Die Firma ist der Stadt Kuppenheim als zuverlässig bekannt, da sie bereits Malerarbeiten bei der Sanierung der Favoriteschule ausgeführt hat. Der Gemeinderat beschloss die Firma, Malerbetrieb Griesbach aus Baden-Baden, mit einer Auftragssumme in Höhe von 55.606,88 € brutto zu beauftragen.   Für die Estricharbeiten wurde eine voraussichtliche Auftragshöhe von 70.624,00 € brutto durch das Architektenbüro DUplus kalkuliert. Die beschränkte Ausschreibung wurde am 28.11.2024 an fünf Firmen verschickt. Am 17.12.2024 lagen fünf Angebote vor. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architektenbüro, wobei keine Nebenangebote eingereicht wurden. Nach der rechnerischen und technischen Prüfung wurde das Angebot der Firma Plan Estrichbau aus Merzig als das wirtschaftlichste bewertet. Der Gemeinderat beschloss die Firma aus Merzig mit einer Auftragssumme in Höhe von 40.056,00 € brutto zu beauftragen.   Für die Putz- und Stuckarbeiten wurde eine voraussichtliche Auftragssumme von 51.118,00 € brutto durch das Architektenbüro DUplus ermittelt. Die beschränkte Ausschreibung wurde am 28.11.2024 an sechs Firmen verschickt. Bis zum Eröffnungstermin am 17.12.2024 lagen fünf Angebote vor. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro, ohne dass Nebenangebote eingereicht wurden. Nach der Prüfung der Angebote wurde die Firma Joram & Herz GmbH aus Muggensturm als wirtschaftlichste Anbieterin ausgewählt. Die Vergabesumme liegt rund 9.502,00 € über der ursprünglichen Kostenberechnung. Der Gemeinderat beschloss die Firma Joram & Herz mit der Ausführung der Arbeiten zum Gewerk „Putz- und Stuckarbeiten“, mit einer Auftragssumme von 60.621,33 € brutto, zu beauftragen.

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Der Haushaltsplanentwurf 2025 der Stadt Kuppenheim wurde in der vergangenen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert. Der Entwurf 2025 plant im Ergebnishaushalt mit einem Defizit in Höhe von 6.073.150 €. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Verschlechterung im Ergebnishaushalt von rd. 5,8 Mio. € und gegenüber dem Jahr 2023 eine Verschlechterung von rd. 7,5 Mio. €. Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich als auch die Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs kann somit im Haushaltsjahr 2025 nicht erreicht werden. Der Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt bereits die in gleicher Sitzung beschlossene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 340 % auf 400 %. Aufgrund der sehr guten Steuerkraft der Stadt Kuppenheim im Jahr 2023 steigen die Aufwendungen aus Umlagezahlungen insbesondere die Kreisumlage und FAG im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rd. 2,8 Mio. € an. Die Stadt Kuppenheim erhält 2025 im Gegensatz zu den Vorjahren keine Schlüsselzuweisungen des Landes auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes. Auch die Erträge aus der Gewerbesteuer fallen deutlich geringer aus und gehen rd. 2 Mio. € zurück. Insgesamt gehen die Erträge im Haushalt 2025 um rd. 4,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr zurück. Der Haushalt 2025 wird gegenüber dem Vorjahr rd. 7,7 Mio. € höher belastet. Aufgrund des Defizits im Ergebnishaushalt und der im Finanzhaushalt 2025 eingeplanten Bauausgaben von rd. 9,98 Mio. € werden die liquiden Mittel der Stadt Kuppenheim im Jahr 2025 um rd. 8,07 Mio. €. sinken. Aufgrund des sehr guten Kassenbestands der Stadt Kuppenheim von rd. 23,1 Mio. € zum Jahresbeginn 2025 muss im Haushaltjahr 2025 planmäßig keine Kreditaufnahme erfolgen. Dies gilt nach heutigem Stand auch für die Folgejahre. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt mit 67 € erfreulicherweise deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 532 €. Der Schuldenstand im Kernhaushalt der Stadt Kuppenheim sinkt weiter und beträgt zum 31.12.2025: 572.205 €. Der Haushaltsplanentwurf soll in den kommenden Wochen, u.a. auch in der Klausurtagung des Gemeinderates, beraten und in der Sitzung des Gemeinderats im März verabschiedet werden. Der Gemeinderat nahm den Hausplanentwurf 2025 zur weiteren Beratung zur Kenntnis.

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Der Ergebnishaushalt des Haushalts 2025 der Stadt Kuppenheim wird auf Grundlage des derzeitigen Gewerbesteuerhebesatzes von 340 v.H. ein defizitäres Planergebnis in Höhe von rund – 7 Mio. € ausweisen. Für die kommenden Jahre besteht eine hohe Unsicherheit bzgl. der Zuweisungen des Landes und der Steuereinnahmen. Gleichzeitig muss in den kommenden Jahren auch mit deutlich steigendem Aufwand insbesondere bei der Kreisumlage gerechnet werden. Der Gewerbesteuerhebesatz ist seit dem 01.01.2006 und somit seit 19 Jahren unverändert. Seither ist der Verbraucherpreisindex um rund 41 % gestiegen. Im Landkreis Rastatt sowie in den umliegenden Gemeinden liegt der derzeitige Hebesatz der Stadt Kuppenheim für die Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt. Unter Betrachtung der Vergleichszahlen sowie der Notwendigkeit aufgrund der defizitären Haushaltslage vorhandene Ertragspotentiale zu nutzen, wurde eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2025 auf 400 v.H. vorgeschlagen. Die Gewerbesteuererhöhung führt grundsätzlich zu einer Mehrbelastung der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen. Unternehmen, die als Personengesellschaften firmieren, können den Aufwand aus der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz in Höhe von 400 v.H. bei der Steuererklärung in Abzug bringen und werden damit nicht oder kaum belastet. Der Mehraufwand aus der Gewerbesteuererhöhung wäre in vielen Fällen nicht im vollen Umfang durch die Unternehmen zu tragen. Als Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KG etc.) gegründete Unternehmen sind durch die Gewerbesteuererhöhung mehrbelastet. Jedoch werden Betriebe mit großen Gewerbeflächen ab dem 01.01.2025 durch die Grundsteuerreform deutlich entlastet.   Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 400 v.H. ab dem 01.01.2025 sowie dem Entwurf der Hebesatzsatzung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Hebesatzsatzung öffentlich bekannt zu geben und zum 01.01.2025 in Kraft treten zu lassen.

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Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant eine Gewässerrevitalisierungsmaßnahme an der Murg in Kuppenheim. Der Planungsraum befindet sich zwischen Gewässerkilometer 13,3 (ab ca. Brückenbauwerk B 462) und km 14,8. Dort sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur auf einer Gesamtlänge von rund 1.500 Meter umgesetzt werden. Ziel der Gewässerrevitalisierung ist die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die ökologische Aufwertung des Abschnitts insbesondere in Bezug auf funktionsfähige Fischhabitate. Hintergrund der Umsetzung ist, die Vorgabe der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), die die Erreichung des guten Zustands/Potenzials der Fließgewässer als Lebensraum für aquatische Organismen vorschreibt. In erster Linie soll die Gewässerrevitalisierungsmaßnahme der Entwicklung von natürlichen und funktionsfähigen Lebensräumen für die in der Landesstudie Gewässerökologie genannten Fokusarten dienen. Durch eine Optimierung der Lebensraum-/Gewässerstrukturen soll eine ökologische Aufwertung des Fließgewässerabschnitts erreicht sowie eine umfangreiche und naturnahe Gewässerstruktur geschaffen werden.   Mit der geplanten Revitalisierung der Murg bei Kuppenheim wird die Umgestaltung des Gewässers mit dem Ziel der Erreichung eines guten ökologischen Potenzials verfolgt. Detailliert geführte hydraulische Nachweise konnten zeigen, dass mit Umsetzung der Planung die Hochwassersicherheit gewahrt bleibt. Die Planung soll im Januar 2025 zur Genehmigung eingereicht werden. Nach aktuellem Zeitplan ist die Umsetzung der Gewässerrevitalisierungsmaßnahme für das Sommerhalbjahr 2026 vorgesehen.   Der Gemeinderat begrüßte die Umsetzung zur Gewässerrevitalisierungsmaßnahmen an der Murg in Kuppenheim und nahm die Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Kenntnis.

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Der Gemeinderat beschloss am 25.03.2019 ein „Parkraumkonzept für die Stadt Kuppenheim“. Aufgrund gravierender Veränderungen im Stadtbild der letzten Jahre, insbesondere im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Dienstleistungsgewerbe, wurde das bestehende Parkraumkonzept nun überprüft und angepasst.   Entlang den Hauptverkehrsachsen Friedrich-, Murgtal- und Rheinstraße stehen insgesamt 212 Stellplätze mit Parkscheibenregelungen (+ 4 Behindertenparkplätze) inklusive 82 Stellplätze in der Rathaus-Tiefgarage für Kunden zur Verfügung. Eine Umfrage unter den Gewerbetreibenden ergab, dass sich 74,0 % für eine Beibehaltung der derzeit geltenden kostenfreien Parkscheibenregelungen entlang der Hauptverkehrsachsen ausgesprochen haben. Deshalb werden hier die bestehenden Regelungen beibehalten. Für Anwohner, Kunden, Beschäftigte und Besucher stehen werktags innerorts nur wenige Stellplätze ohne Parkscheibenregelung zur Verfügung. Der Gemeinderat hat daher nun beschlossen, die Parkscheiben- und Parkausweisregelungen auf dem Parkplatz in der Wilhelmstraße, in der Wilhelmstraße, auf dem Parkplatz Ochsengraben, auf dem Parkplatz beim Bürgerpark, sowie bei den Parkplätzen Karl- und Luisenstraße abzuschaffen. Damit stehen insgesamt weitere 122 Stellplätze für Anwohner, Beschäftigte und Besucher und weitere 4 Behindertenparkplätze ohne Parkscheibenregelung kostenfrei in Kuppenheim zur Verfügung. Für die Verwaltung bedeutet dies weniger Kontroll- und Bürokratieaufwand. Zudem ist die Abschaffung der Parkscheiben- und Parkausweisregelungen anwohner- und bürgerfreundlicher. Es ist vorgesehen, diese neuen Regelungen zu gegebener Zeit zu überprüfen.  

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Die 1969 erbaute Grundschule Oberndorf in Kuppenheim wird seit den Sommerferien 2024 saniert. Baubeginn war am 12.08.2024, die Abbruch- sowie Schadstoffsanierungsarbeiten wurden am 27.11.2024 abgeschlossen. Der Rohbau und die Notabdichtung des Dachs sind derzeit in Arbeit. Vorbereitungen für Holzbau-, Zimmer- und Metallfensterarbeiten laufen ebenfalls. Ein Großteil der Vergaben, darunter Dämmung der Untergeschossdecke und Malerarbeiten, wurden bereits durchgeführt. Die Ausschreibung der Prallwände für die Sporthalle erfolgte am 23.10.2024 an sechs Firmen. Die Kostenberechnung durch das Architekturbüro DUplus ergab eine voraussichtliche Auftragshöhe von ca. 139.865,00 € brutto. Zum Eröffnungstermin am 19.11.2024 lagen zwei Angebote vor. Nach Prüfung wurde das wirtschaftlichere Angebot der Firma Karl Braun Innenausbau GmbH aus Haiterbach ausgewählt. Die Vergabesumme liegt etwa 12.569,00 € über der Kostenberechnung. Des Weiteren wurde eine Übersicht der Kostenkontrolle vorgestellt. Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung und Ausschreibungen kann es zu Leistungsverschiebungen und Kostenabweichungen gegenüber der Kostenberechnung kommen. Die Gesamtkosten gemäß der Kostenberechnung vom Dezember 2023 ändern sich jedoch nicht. Die Baukosten für die bisher ausgeschriebenen Gewerke der Kostengruppe 300 und 400 liegen in Summe um 352.148,67 € unterhalb der Kostenberechnung vom Dezember 2023. Dies entspricht einer Abweichung in Höhe von -9,5 %. Bisher wurden ca. 85 % der Vergaben vorgenommen. Der Gemeinderat beschloss die Firma Braun Innenausbau GmbH aus Haiterbach mit der Ausführung der Arbeiten zum Gewerk „Prällwände“ zu beauftragen, mit einer Auftragssumme von 152.434,24 € brutto und nahm das Ergebnis der Kostenkontrolle zur Kenntnis.

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Die Stadt Kuppenheim hat am 01.08.2023 einen Überlassungsvertrag mit der Scherer Stiftung für das Grundstück Adlerstraße 9 (ehemals Wörtelhalle) zur Errichtung eines 6-gruppigen Kindergartens abgeschlossen. Das Baufeld wurde bereits durch den Abbruch der Wörtelhalle vorbereitet. Die Scherer Stiftung baut die Kindertageseinrichtung und stellt das Gebäude samt Außenanlagen kostenfrei der Stadt zur Verfügung. Es entstehen 3 Gruppen für 75 Kinder mit verlängerter Öffnungszeit, eine Ganztagsgruppe für 20 Kinder und zwei Krippengruppen für 22 Kinder. Die Trägerauswahl liegt bei der Stadt. Im Gegenzug stellt die Stadt der Stiftung das Grundstück kostenfrei zur Verfügung. Die Planung orientiert sich an den Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) und wurde am 24.06.2024 dem Gemeinderat vorgestellt, der Bauantrag wurde am 09.09.2024 eingereicht. Das Bauvorhaben in der Adlerstraße befindet sich außerhalb eines Bebauungsplans und wird daher gemäß den Bestimmungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen) geprüft. Zudem liegt das Bauvorhaben im Sanierungsgebiet „Murgvorstadt Wörtel“. Das Gebäude umfasst rund 7.460 m³ Brutto-Rauminhalt. Das Flachdach wird mit einer Photovoltaikanlage und Dachbegrünung ausgestattet. Die Außenanlage bietet eine Spielfläche von ca. 1.500 m². Die Scherer Stiftung plant, im Frühjahr/Sommer 2025 mit dem Bau zu beginnen. Der Grundstückvertrag wird dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Freigabe vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte das Kommunale Einvernehmen zum Bauantrag und erteilte die sanierungsrechtliche Genehmigung für das Sanierungsgebiet.

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 beschlossen, die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung zur Nachnutzung des Cuppamare-Areals zu beauftragen. Hierfür wurde beschlossen 30.000,00 € aus dem Budget für die Beauftragung des Dienstleisters bereitzustellen. Die Leistungen wurden durch die Servicestelle Bürgerbeteiligung ausgeschrieben, wobei die Vergabe auf Grundlage von Rahmenverträgen und eines vorangegangenen Verhandlungsverfahrens der Servicestelle erfolgt. Insgesamt haben acht Bieter ihr Angebot abgegeben. In Kombination der Wertungskriterien Preis und Konzept gemäß dem von der Servicestelle festgelegte Bewertungskriterien hat der Bieter „Institut für kommunikatives Handeln“ aus Uhingen das beste Angebot abgegeben. Das Institut für kommunikatives Handeln hat seinen Sitz in Uhingen. Das Projektmanagement und die Hauptmoderation werden von Dr. Jutta Breitschwerd übernommen. Das Projektteam besteht neben dem Institut für kommunikatives Handeln noch aus dem Architekturbüro Thiele sowie der KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH. Das Institut für kommunikatives Handeln bietet ein umfassendes Konzept für die Bürgerbeteiligung zur Nachnutzung des Cuppamare-Areals. Es umfasst eine Umfeldanalyse, die Erstellung einer interaktiven Themenlandkarte und die Moderation einer Online-Beteiligung. Zudem wird ein Dialogprozess mit 35 Zufallsbürger:innen organisiert, der in drei Workshops stattfindet. Das Institut übernimmt auch die Dokumentation der Ergebnisse, die Präsentation des Bürgergutachtens und die Unterstützung bei der Pressearbeit. Die Projektorganisation und das Management werden strukturiert durchgeführt. Die Gesamtkosten betragen 31.396,00 € netto. Der Gemeinderat beschloss, das Institut für kommunikatives Handeln aus Uhingen als Dienstleister für die Dialogische Bürgerbeteiligung zu einem Auftragswert von 37.361,24 € brutto zu beauftragen. Die notwendigen Finanzmittel werden im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung gestellt.

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Die Stadt Kuppenheim hat erstmalig an einer besonderen Aktion der Zeitschrift „Brigitte“ und der Organisation „Save the children“ teilgenommen. In den vergangenen Wochen trafen sich rund 30 engagierte Damen an mehreren Mittwochabenden, um gemeinsam den „Schal des Lebens“ zu stricken- ein Symbol der Solidarität und Unterstützung für Kinder in Not.  Durch diese herzliche Aktion konnten beeindruckende 310,00 € an Spenden gesammelt werden, die den betroffenen Kindern zugutekommen. Bei gemütlichen Teerunden und Geschichtenstunden, die die Stricktreffen begleiteten, wurde nicht nur kreativ gearbeitet, sondern auch das Bewusstsein für die schwierigen Lebensbedingungen vieler Kinder weltweit geschärft. Durch die Teilnahme an der Aktion setzten die Teilnehmerinnen ein starkes Zeichen für Hoffnung und Mut. In Anbetracht der globalen Krisen, wie Kriege und Klimakatastrophen, leiden besonders Kinder unter den Folgen und zahlen oft den höchsten Preis. Am heutigen Tag der Menschenrechte wird der fertige Schal stolz getragen- ein sichtbares Zeichen der Unterstützung für Kinder in Not. Um das Ganze noch zu toppen, erhielt sogar der Hund von Bürgermeister Mußler einen „Schal des Lebens“. Ein großes Dankeschön gilt auch unserer Verwaltungsmitarbeiterin Frau Ragusa-Otto, die mit ihrer tollen Idee und ihrem unermüdlichen Einsatz diese wunderbare Aktion ins Leben gerufen hat. Ihr Engagement und Herzblut haben das Strickprojekt erst möglich gemacht. Aufgrund des großen Anklangs freuen wir uns, auch im neuen Jahr diese Aktion fortzusetzen. Ab dem 15. Januar 2025 laden wir alle, die gerne stricken oder häkeln wieder mittwochs ab 18:30 Uhr zu den Strickabenden ein.  

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Kontakt

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Friedensplatz
76456 Kuppenheim
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Telefax: 07222/9462-150
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