Grundbucheinsichtsstelle Kuppenheim
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten.
Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle anderen Anliegen, wie etwa die Eintragung von
. Eigentumsumschreibungen
. Grundschulden
. Hypotheken
. Grunddienstbarkeiten
. Vormerkungen
. usw.
ist ausschließlich das Grundbuchamt Achern beim Amtsgericht Achern zuständig.