Baulasten / Baulastenverzeichnis
Baulasten
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichtet haben.
Typische Baulasten können sein:
- Abstandsflächenbaulasten
- Wegebaulasten, z.B. Sicherung einer Zufahrt zu einem Grundstück über ein Nachbargrundstück
- Vereinigungsbaulasten von mehreren Flurstücken zu einem einheitlichen Baugrundstück
Für die betroffenen Grundstücke stellt es eine Belastung dar, die möglicherweise zu einer Wertminderung führen könnte. Bei einem Verkauf wirkt sich dieser Zustand auch gegenüber den Rechtsnachfolgern aus.
Hinweis
Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Falls Sie Abschriften aus dem Grundbuch benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
-Link auf Grundbuchstelle, Stadt Kuppenheim einfügen-
https://amtsgericht-achern.justiz-bw.de/pb/,Lde/1151855
Tipp
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie nicht nur die Inhalte im Grundbuchamt einsehen, sondern sich auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einholen.
Baulastenverzeichnis der Stadt Kuppenheim und Oberndorf - Einsicht nehmen
Voraussetzungen
In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte
Verfahrensablauf
Die Einsicht ist formlos, jedoch schriftlich mit Angabe einer Rechnungsanschrift anzufragen. Bitte geben Sie auch Flurstücknummer mit Straßennamen an.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht erteilt wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Hinweis:
Auskünfte und Kopien aus dem Baulastenverzeichnis werden gemäß der Verwaltungsgebührenverordnung der Stadt Kuppenheim in Rechnung gestellt.