Steuern, Gebühren und Beiträge

Steuern

Von der Stadt Kuppenheim werden folgende kommunale Steuern erhoben:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer A und B
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
Steuerhebesätze 2022 2019 2018
Gewerbesteuer 340 v. H. 340 v. H. 340 v. H.
Grundsteuer A ( für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 370 v. H. 340 v. H. 340 v. H.
Grundsteuer B 370 v. H. 340 v. H. 340 v. H.

Gebühren

Zudem erhebt die Stadt Kuppenheim Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme konkreter öffentlicher Leistungen wie beispielsweise für die Erstellung eines Personalausweises (Verwaltungsgebühr) oder die gesplittete Abwassergebühr (Benutzungsgebühr).

Gesplittete Abwassergebühr

Die Stadt Kuppenheim ist aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 verpflichtet, eine Aufteilung der Abwassergebühr vorzunehmen. Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, sondern es wird lediglich die bisherige Abwassergebühr verursachergerecht ermittelt.

Die frühere einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Beseitigung des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers von Dächern, Einfahrten und sonstigen befestigten Flächen abgedeckt hat, wurde in der Stadt Kuppenheim rückwirkend zum 15.11.2010 in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Vom 01.01.2022 - 31.12.2022 gelten folgende Abwassergebühren:

Schmutzwassergebühr                        1,36 €/m³
Niederschlagswassergebühr               0,04 €/m²


Ab dem 01.01.2023 gelten die neuen Gebühren:

Schmutzwassergebühr                        1,68 €/m³
Niederschlagswassergebühr               0,18 €/m²


Für die Schmutzwassergebühr wird weiterhin der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühr hingegen orientiert sich an der Größe der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, über die Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.

Detaillierte Informationen zum Thema „Gesplittete Abwassergebühr“ erhalten Sie auf der Homepage www.gesplittete-abwassergebuehr-baden.de (Kuppenheim).

Bei genehmigungspflichtigen Neubauten oder Veränderungen werden die Flächen anhand Ihrer Antragsunterlagen ausgewertet. Sie werden automatisch von der Stadt Kuppenheim zur Abgabe der für die Gebührenerhebung notwendigen Daten angeschrieben.

Nicht genehmigungspflichtige Vorhaben (wie z. B. neue Pflasterung des Hofs o. ä.) sind durch den Grundstückseigentümer der Stadt Kuppenheim unaufgefordert und schriftlich zu melden.

Folgende Informationen sind bitte anzugeben:
- Längenmaße der neuen Fläche/n
- Versiegelungsart der neuen Fläche/n
- Anschluss an die öffentliche Kanalisation hergestellt - ja / nein?
- Datum der Fertigstellung

Beiträge

Daneben werden Beiträge erhoben, für die potentielle Inanspruchnahme einer Leistung der Stadt Kuppenheim, um die damit einhergehenden Ausgaben zu decken. Hierunter fallen beispielsweise Erschließungsbeiträge.
 
Die Voraussetzungen sowie die Höhe der jeweiligen Steuern, Gebühren und Beiträge sind in Satzungen geregelt. Diese finden sich bei Ortsrecht.

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de