Kommunales Förderprogramm Photovoltaik
Zum 01. November 2023 startet das kommunale Förderprogramm „Photovoltaik an Wohngebäuden“. Die Stadt Kuppenheim möchte hiermit sowohl Eigentümer als auch Mieter von Wohngebäuden auf Kuppenheimer Gemarkung mit einem Zuschuss für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung und deren Speicherung unterstützen.
Damit möchte die Stadt Kuppenheim die aktuelle Förderlücke schließen und einen Anreiz schaffen, die privaten Wohngebäude sinnvoll für die Energiewende und die dringend notwendige Reduzierung der CO2-Emissionen zu nutzen. Ebenso ist es sinnvoll, den Sonnenstrom direkt dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Stadt zu gehen.
Um regionale und überregionale Klimaschutzziele erreichen zu können, muss der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen massiv erhöht werden. Dieser sollte möglichst lokal erzeugt werden, um die Netzinfrastruktur zu entlasten und eine lokale Wertschöpfung zu generieren. In Kuppenheim wird bisher nur ein kleiner Teil des benötigten Stroms vor Ort erzeugt, es besteht noch beträchtliches Potenzial zur Stromerzeugung mit Photovoltaik auf Dächern oder an Fassaden. Erklärtes Ziel ist es, möglichst viele Flächen auf und an Wohngebäuden zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie mittels Photovoltaik zu nutzen.
Was ist zu beachten?
Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen an Wohngebäuden auf Kuppenheimer Gemarkung. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Als Beginn zählt hier auch schon die konkrete Auftragserteilung an das Fachunternehmen bzw. die entsprechende Bestellung.
Wie läuft die Antragstellung?
Die entsprechenden Formulare sowie die Förderrichtlinien sind ab sofort verfügbar. Bitte lesen Sie sich die Förderrichtlinien genau durch, um im weiteren Verlauf Missverständnisse zu vermeiden, die zu einer Förderabsage führen könnten.
Ihren unterschriebenen Antrag samt Anlagen können Sie ab 01.11.2023 per E-Mail oder postalisch beim Rathaus, Fachbereich Finanzen, Friedensplatz, einreichen. Nach Bewilligung Ihres Antrags muss die Maßnahme innerhalb von 15 Monaten durchgeführt werden. Anschließend haben Sie 2 Monate Zeit, Ihre Rechnung einzureichen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm besteht aus drei Bausteinen, die auch miteinander kombinierbar sind.
- Photovoltaikanlagen sind förderfähig als Eigenverbrauchsanlagen mit möglicher Überschusseinspeisung auf Bestandswohngebäuden. Für die Umsetzung der Energiewende im Strombereich ist Photovoltaik an Wohngebäuden ein wichtiger Baustein. Besitzer einer Photovoltaikanlage werden unabhängiger von steigenden Strompreisen und produzieren ihren eigenen Strom CO2-neutral.
- Batteriespeicher sind förderfähig im Zusammenhang mit einer Neuanlage und als Nachrüstung für eine bestehende PV-Anlage auf einem Wohngebäude. Auch Batteriespeicher für verpflichtende Neuanlagen werden gefördert.
- Stecker-Solarmodule sind förderfähig für Eigentümer und Mieter. Diese Anlagen erzeugen Strom für den Eigenbedarf und können einen gewissen Anteil der Grundlast tagsüber abdecken. Hierfür gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren, es ist kein Kontakt mit dem Finanzamt notwendig.
Flyer, Förderrichtlinien
Sie haben weitere Fragen?
Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 07222/9462-301 oder per E-Mail über das Förderprogramm.
Eine kostenlose Erstberatung zu den Anlageprojekten sowie zu weiteren energetischen Maßnahmen erhalten Sie bei der Energieagentur Mittelbaden
oder telefonisch unter 07222/159080-813.