Wer die Wahl hat ...

... oder - Wer das "Wahlrecht" hat

... kann sich über die Beteiligung an Kommunal-Wahlen, Landtags- und Bundestagswahlen sowie Wahlen zum Europäischen Parlament im Rahmen unserer repräsentativen Demokratie an der politischen Willensbildung beteiligen. Die Beteiligung an Wahlen ist ein in unserer Verfassung garantiertes Recht, das nur dann zur vollen Entfaltung kommt, wenn sich viele Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen.

Heute sind nur knapp vier Prozent der Bevölkerung Mitglied einer Partei, davon nehmen 25 Prozent am Parteileben teil. Als Bürger können Sie sich aber auch bei Wahlen, bei Bürgerentscheiden, in politischen und sozialen Bürgerinitiativen und Arbeitsgruppen einmischen und sich für die Gemeinschaft engagieren.

Wir informieren Sie auf dieser Internetseite über die aktuellen Wahlergebnisse und über alles Wissenswerte rund um die Wahlen.

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