Grillplatz
Im Kuppenheimer Stadtwald befindet sich der Grillplatz „Am Brünnele“.
Die Nutzung des Grillplatzes „Am Brünnele“ ist nach entsprechender Antragstellung bei der Stadt Kuppenheim - Fachbereich Bürgerdienste und Bildung – unter Einhaltung der Verhaltensregeln nach § 3 der Satzung der Stadt Kuppenheim zur Nutzung des Grillplatzes „Am Brünnele“ und einer nach § 5 der Satzung erteilten Erlaubnis durch die Stadt Kuppenheim gestattet.
Die Nutzung des Grillplatzes „Am Brünnele“ ohne Erlaubnis der Stadt Kuppenheim kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Die Stadt Kuppenheim bittet um Beachtung.