Standesamt
Das Standesamt ist vor allem für Eheschließungen bekannt. Dabei gehört zu den Aufgaben des Standesamtes weit mehr. Bürgerinnen und Bürger können im Standesamt alle sogenannten personenstandsrechtliche Angelegenheiten erledigen. Dazu gehört etwa die Geburts- und Sterbebeurkundung oder auch eine Vaterschaftsanerkennung.
- Anmeldung zur Eheschließung
- Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden), Lebenspartnerschaftsurkunden
- Bestellung von beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch
- Ausstellung von beglaubigten Abschriften aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe- und Sterberegister, Familienbuch), Lebenspartnerschaftsregister
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
- Auskünfte aus dem Personenstandsregister (z.B. Geburtszeit)
- Antrag auf Auskunft aus einem Personenstandsbuch (Ahnenforschung)
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten
- Eheschließungen
- Familienbuch (Fortführung)
- Geburtsbeurkundung
- Kirchenaustritte
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)
- Nachlasserhebung
- Namenserklärungen nach § 94 BVFG, Namensangleichungen
- Sonstige Namenserklärungen (z.B. Wiederannahme eines früher geführten Namens)
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
- Sterbefallbeurkundung
- Vaterschaftsanerkennung