Dialogische Bürgerbeteiligung – Cuppamare-Areal

Ankündigungstext gem. § 2 Abs. 4 DBG

Die Stadt Kuppenheim beabsichtigt, eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Gemäß Paragraf 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung vom 4. Februar 2021 (GBl. 2021, 118) informiert die Stadt Kuppenheim die Öffentlichkeit darüber, zum Thema „Zukunft des Cuppamare-Areals“ eine Bürgerwerkstatt durchzuführen. Dabei werden ca. 30 Teilnehmende durch das Los bestimmt.

Für den Zweck der Auslosung wird das Melderegister herangezogen. Zuerst werden nach den Kriterien des Melderechts Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre aus Kuppenheim ausgelost und angeschrieben.
Die Einladungen an die ausgelosten Personen werden frühestens drei Wochen nach dieser Bekanntgabe versendet. Die Einladungen werden auf diese Bekanntgabe verweisen.
Sofern sich mehr Menschen zurückmelden als die vorgesehene Größe es zulässt, wird in einem weiteren Schritt nochmals ausgelost. Dabei werden neben den im Melderegister eingetragenen Kriterien ergänzend die Kriterien Bildungsabschluss und Migrationshintergrund berücksichtigt.
 

Kontakt

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