Fälligkeit – I. Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2025 und I. Grundsteuerrate 2025 für Kuppenheim und Bischweier
Der jeweils fällige Betrag ist aus dem Bescheid zu ersehen und zum 15.02.2025 zur Zahlung fällig.
Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren teilen wir mit, dass die fälligen Grundsteuer- und Gewerbesteuerraten zum Fälligkeitstermin aufgrund der erteilten Einzugsermächtigungen von den mitgeteilten Konten abgebucht werden. BÜRGERMEISTERÄMTER KUPPENHEIM + BISCHWEIER
(Erstellt am 29. Januar 2025)