Haushalt 2025 - Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2025

Der Ergebnishaushalt des Haushalts 2025 der Stadt Kuppenheim wird auf Grundlage des derzeitigen Gewerbesteuerhebesatzes von 340 v.H. ein defizitäres Planergebnis in Höhe von rund – 7 Mio. € ausweisen. Für die kommenden Jahre besteht eine hohe Unsicherheit bzgl. der Zuweisungen des Landes und der Steuereinnahmen. Gleichzeitig muss in den kommenden Jahren auch mit deutlich steigendem Aufwand insbesondere bei der Kreisumlage gerechnet werden. Der Gewerbesteuerhebesatz ist seit dem 01.01.2006 und somit seit 19 Jahren unverändert. Seither ist der Verbraucherpreisindex um rund 41 % gestiegen. Im Landkreis Rastatt sowie in den umliegenden Gemeinden liegt der derzeitige Hebesatz der Stadt Kuppenheim für die Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt. Unter Betrachtung der Vergleichszahlen sowie der Notwendigkeit aufgrund der defizitären Haushaltslage vorhandene Ertragspotentiale zu nutzen, wurde eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2025 auf 400 v.H. vorgeschlagen. Die Gewerbesteuererhöhung führt grundsätzlich zu einer Mehrbelastung der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen. Unternehmen, die als Personengesellschaften firmieren, können den Aufwand aus der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz in Höhe von 400 v.H. bei der Steuererklärung in Abzug bringen und werden damit nicht oder kaum belastet. Der Mehraufwand aus der Gewerbesteuererhöhung wäre in vielen Fällen nicht im vollen Umfang durch die Unternehmen zu tragen. Als Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KG etc.) gegründete Unternehmen sind durch die Gewerbesteuererhöhung mehrbelastet. Jedoch werden Betriebe mit großen Gewerbeflächen ab dem 01.01.2025 durch die Grundsteuerreform deutlich entlastet.
 Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 400 v.H. ab dem 01.01.2025 sowie dem Entwurf der Hebesatzsatzung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Hebesatzsatzung öffentlich bekannt zu geben und zum 01.01.2025 in Kraft treten zu lassen.

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