Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“
Das geplante Vorhaben erfordert umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen, um negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu vermeiden und zu minimieren. Dazu gehören planinterne Maßnahmen, wie der Erhalt und die Neupflanzung von Bäumen, naturnahe Gestaltung von Grünflächen, Dunkelkorridore und Dachbegrünung. Zusätzlich sind planexterne Maßnahmen notwendig, um den Eingriff vollständig auszugleichen, darunter die Errichtung von Eidechsen- Habitaten, Totholzpyramiden, Umwandlung von Ackerflächen in Magerwiesen, die Pflanzung von Obstbäumen sowie die Installation von Nistkästen und Fledermauskästen. Zur Sicherstellung der planexternen Maßnahmen wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Landratsamt Rastatt abgeschlossen, der vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Ober-Hardrain unterzeichnet werden muss. Die Stadt verpflichtet sich, die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach Satzungsbeschluss umzusetzen. Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Karsten Mußler, den öffentlich- rechtlichen Vertrag zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans „ Ober-Hardrain“ zu unterzeichnen, sobald die Konflikte mit den Zielen der Raumordnung sowie der Flächennutzungsplanung nicht mehr bestehen.