Bericht über städtische Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2023

Die Gemeinde hat nach § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Dieser Bericht wurde dem Gemeinderat vorgestellt und von dessen zur Kenntnis genommen und genehmigt. Dieser Bericht wurde dem Gemeinderat vorgestellt und von dessen zur Kenntnis genommen und genehmigt

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