Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Die Einbürgerungsmöglichkeit gilt auch für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) der genannten Personen, wenn diese für das minderjährige Kind sorgeberechtigt sind und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, bei einer Aufenthaltsdauer im Inland von in der Regel drei Jahren.
Mit Hilfe des unter der Überschrift Onlineantrag aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weiter geleitet.
Staatsangehörigkeitsbehörde ist,
Hinweis: Von diesen grundsätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen gibt es viele Ausnahmen und Besonderheiten, die hier nicht dargestellt werden können.
Hinweis zum Quick-Check: Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Einbürgerungsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Eine Antragstellung ist durch schriftlichen Antrag oder online über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich, wenn die für sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde diese Möglichkeit freigegeben hat.
Im weiteren Verfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, wartet die Staatsangehörigkeitsbehörde dessen Abschluss ab.
Sie führt die erforderlichen Ermittlungen durch und beteiligt
Keine
Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Zusätzliche Kosten können beispielsweise
entstehen.
Keine
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung - EinbTestV)
14.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de