Bürgerservice

Online-Terminreservierung für die Bürgerdienste

Sie können für Ihre Anliegen bei den Bürgerdiensten der Stadt Kuppenheim einen Termin online vereinbaren. …

Mehr …
Stadt Kuppenheim

Formular-Finder

Hier stellen wir Ihnen behördliche Formulare elektronisch "online" im Format "PDF" zur Verfügung. …

Mehr …
pixabay

Online-Dienste

Die Stadt Kuppenheim bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine Reihe von Dienstleistungen von A-Z im …

Mehr …

Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. …

Mehr …

Serviceportal–Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW. 

Mehr …
pixabay

Fundbüro

Gefundene Gegenstände können gerne im Rathaus an der Zentrale der Stadtverwaltung abgegeben werden. …

Mehr …

Starkregenrisikomanagement

Das Starkregenrisikomanagement des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden hat mit Beginn des Jahres 2024 …

Mehr …

Standesamt

Das Standesamt ist vor allem für Eheschließungen bekannt. …

Mehr …
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Einbürgerung, Standesamtsaufsicht und Meldeaufsicht

Hausanschrift

Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Kostenfreie Parkplätze sind am Landratsamt (2 Stunden mit Parkscheibe) vorhanden.

Anfahrtsbeschreibung

So erreichen Sie uns mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Kontakt

Telefon 07222 381 4390
Fax 07222 381 4399

Zuständigkeit

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und Personenstandswesen

Sonstiges

„Wichtiger Hinweis zur geplanten Änderung des Einbürgerungsrechts (Stand 28.11.2022)“

Die derzeit in den Medien veröffentlichten Berichte, wonach das Einbürgerungsrecht, insbesondere zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, vereinfacht werden soll, bedeuten nicht, dass die neuen Regelungen bereits gelten. Es wird lediglich über die möglichen Absichten der Bundesregierung berichtet. Änderungen des Einbürgerungsrecht müssen durch ein Gesetz beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist erst am Anfang.

Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab, die darauf zielen, eingebürgert zu werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Verfolgen Sie bitte weiter die Medien zu diesem Thema und melden Sie sich, sobald das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde.

Derzeit gelten weiter die bisherigen Regelungen, nach denen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit nur behalten können, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben oder Ihr Heimatstaat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ausspricht. Auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können die alte Staatsangehörigkeit meist behalten.

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de