Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.
Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.
Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.
die jeweilige Hochschule
Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.
Das Verfahren findet entweder persönlich oder online statt. Wenn Sie sich persönlich vor Ort einschreiben müssen, können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. An vielen Hochschulen ist allerdings auch eine Online-Einschreibung vorgesehen.
Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis oder eine Chipkarte und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester.
Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.
Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut online zurückmelden.
Die Einschreibefristen entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen. Für die erstmalige Einschreibung benötigen Sie in den meisten Fällen:
Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt zwischen EUR 120,00 und EUR 180,00
keine
Keine
09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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