Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Grenzüberschreitende Rechtssachen

Hat Ihre Schuldnerin oder Ihr Schuldner den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, können Sie ein Europäisches Mahnverfahren durchführen.
Ausgenommen davon sind Schuldnerinnen und Schuldner in Dänemark.

Überschreitet die Forderung die Höhe von 5.000 Euro nicht, können Sie auch ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen durchführen.

Diese beiden Verfahren ermöglichen es Ihnen, Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchzusetzen.

Daneben haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Forderung mit den nationalen Gerichtsverfahren (Zivilklage, gerichtliches Mahnverfahren) geltend zu machen und auf dieser Grundlage gegen Ihre Schuldnerin oder Ihren Schuldner im Ausland zu vollstrecken.

Vertiefende Informationen

Welches Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist oder welches von beiden Sie wählen können, zeigt Ihnen der Assistent auf den ejustice-Seiten der Europäischen Kommission.

Rechtsgrundlage

Zivilprozessordnung:

  • §§ 1087 ff.
  • §§ 1097 ff.

Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

Freigabevermerk

10.09.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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