Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

Ein Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung

  • in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe oder in einer altersgemischten Gruppe mit Plätzen für Kinder dieser Altersgruppe) oder
  • in der Kindertagespflege.

Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einem Kindergarten oder in einer altersgemischten Gruppe. Die Jugendämter haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.

Der Förderungsauftrag der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Ziel ist die Förderung der Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Sprachkompetenz aller Kinder wird durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung während der gesamten Kindergartenzeit gefördert. Haben Kinder darüber hinaus besonderen zusätzlichen Sprachförderbedarf, können diese auch an einer intensiven Sprachförderung teilnehmen.

Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden.

Es gibt eine Vielzahl von Anbietern (Trägern) von Kindertageseinrichtungen, wie z. B. Gemeinden, Träger der freien Jugendhilfe (wie Kirchen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Studentenwerke und sonstige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe), Unternehmen für betriebliche Kindertageseinrichtungen und privat-gewerbliche Anbieter, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen.

Auf Grundlage des gesetzlich verankerten Förderauftrags entwickeln die Einrichtungen ein eigenes bzw. trägerspezifisches pädagogisches Konzept und Profil.

Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden möchten, wenden Sie sich an die Gemeinde, den Träger der Kindertageseinrichtung oder direkt an die jeweilige Kindertageseinrichtung. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Profil, der Konzeption und dem Betreuungsumfang der jeweiligen Einrichtung.

Möchten Sie Ihr Kind in Kindertagespflege fördern lassen, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt oder an den örtlichen Tageselternverein. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 06.10.2023 freigegeben.

Kontakt

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