Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.
Zur Vereinfachung der Bearbeitung finden Sie Antragsvordrucke und Verordnungen nach Aufgabengebieten geordnet.
Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.
Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.
Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:
Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.
In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:
Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.
Keine
Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.
keine
wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
Sie können sich schon während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.
Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales hat dessen ausführliche Fassung am 27.09.2018 freigegeben.
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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