Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 24.01.2024 den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie beschlossen. Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten für die Region Mittlerer Oberrhein (Regionsgebiet: Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden).
Der Gesetzgeber hat die Regionalverbände in Baden-Württemberg verpflichtet, mindestens 1,8 Prozent ihrer Regionsflächen für die Nutzung der Windenergie planerisch zu sichern. Grundlage für die vorgeschlagenen Vorranggebiete in der Region Mittlerer Oberrhein sind die Planungskriterien, auf die sich die Ausschussmitglieder des Regionalverbandes bereits im März 2023 verständigt hatten. Die nun präsentierten Vorranggebiete umfassen laut Sitzungsvorlage zusammen 7.138 Hektar bzw. rund 3,3 Prozent der Region und damit mehr als die gesetzlich geforderten 1,8 Prozent.Der Regionalverband identifiziert, lenkt und bündelt geeignete Gebiete für die Gewinnung von Windenergie in der Region. Mit den Festlegungen werden Flächen exklusiv für die Windenergienutzung „reserviert“. Konkrete Standorte für Windenergieanlagen legt der Regionalverband jedoch nicht fest. Vielmehr können Bürgerenergiegenossenschaften, Projektentwickler, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen später innerhalb dieser Gebiete konkrete Flächen für Windparks planen und realisieren. Außerhalb dieser Flächen wäre damit die Windenergienutzung in der Regel dann nicht mehr möglich.Bereits im Juli 2023 veröffentlichte der Regionalverband seine Suchraumkarte zur Windenergie mit einer anschließenden informellen Beteiligung der Öffentlichkeit bis Ende Oktober. Die Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung wurden vom Regionalverband ausgewertet und je nachdem, ob relevant oder nicht, in der Ausarbeitung des Planentwurfs berücksichtigt. Die Öffentlichkeit kann nun ab dem 12.02.2024 bis zum 15.03.2024 zum Planentwurf Stellung nehmen. Die Planungsunterlagen können beim Regionalverband, bei den Städten Karlsruhe und Baden-Baden, bei den Landratsämtern Karlsruhe und Rastatt vor Ort eingesehen werden und sind auch digital über die Internetseite des Regionalverbands unter www.region-karlsruhe.de abrufbar.