Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer 2024
Festsetzung der Grundsteuer 2024
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten haben, wird die Grundsteuer hiermit auf den Betrag des Kalenderjahres 2023 festgesetzt.
Fälligkeit der Grundsteuer 2024
Die Grundsteuer 2024 wird mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig.
Bei Jahreszahlern oder Kleinbeträgen wird die Grundsteuer mit den zuletzt festgesetzten Fälligkeiten fällig.
In den Fällen, in denen der Verbandskasse ein SEPA-Lastschriftmandat (Abbuchungsermächtigung) erteilt wurde, werden die zuletzt festgesetzten Grundsteuerbeträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.
III. Rechtswirkung und Rechtsbehelfsbelehrung
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Bürgermeisteramt Kuppenheim (Friedensplatz, 76456 Kuppenheim) bzw. beim Bürgermeisteramt Bischweier (Bahnhofstraße 17, 76476 Bischweier) eingelegt werden.
Durch die Einlegung des Widerspruches wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben.
Kuppenheim / Bischweier, den 02.01.2024
Karsten Mußler
Bürgermeister
Robert Wein
Bürgermeister