Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Antrag der Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 1, 76456 Kuppenheim auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Erweiterung der Batterierecycling-Anlage auf ihrem Betriebsgelände Mercedesstraße 1 in 76456 Kuppenheim, Flurstück Nr. 6306 und 6308.
Das Verfahren wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchgeführt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe macht den verfügenden Teil der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt:
Genehmigung vom 15.10.2024 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Aktenzeichen: RPK542-8823-361/9/1