Neue Arbeitskleidung für das Bauhofpersonal
Der städtische Bauhof besteht derzeit aus zwölf Mitarbeiter/-innen, die im gesamten Stadtgebiet bei „Wind und Wetter“ im Einsatz sind. Ihr Einsatz erfolgt meistens in Verkehrsbereichen, in denen sie gut sichtbar sein müssen.Das Arbeitsschutzgesetz schreibt unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte „Persönliche Schutzausrüstung“ vor. Im Falle des Bauhofs gilt die Klasse 2 für die Arbeitsschutzkleidung in öffentlichen Bereichen. Sie sorgt für eine bessere Sichtbarkeit bei Geschwindigkeiten bis zu 60km/h des vorbeifahrenden Verkehrs.
Die wichtigste Eigenschaft von Warnschutzkleidung ist, dass die Mitarbeiter/-innen auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut wahrgenommen werden. Deshalb sind Reflektoren und grelle Farben bei Arbeiten unter freiem Himmel Pflicht. Weiterhin ist gesetzlich geregelt, dass es Aufgabe des Arbeitgebers ist, dass die Schutzbekleidung der Mitarbeiter/-innen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktioniert und sich sowohl in Sachen Sicherheit als auch Hygiene in einem einwandfreien Zustand befindet. Der Arbeitgeber muss sich um die Wäsche, Wartung und bei Bedarf um die Reparatur oder Ersatz der persönlichen Schutzausrüstung sorgen.Die derzeitige Arbeitskleidung des Bauhofes entspricht nicht vollständig den Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Die bisherige Grundausstattung von Hose und Jacke hat keinerlei Reflektoren. Darüber hinaus werden die Kleidungsstücke derzeit von jeder/-m Mitarbeiter/-in selbst gereinigt, was ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.Um der gesetzlichen Verpflichtung künftig als Arbeitgeber nachzukommen, soll das Bauhofpersonal mit neuer Arbeitsschutzkleidung ausgestattet werden. Jede/r Mitarbeiter/-in soll eine neue Grundausstattung, bestehend aus drei Fleecejacken, einer Winterjacke, zehn T-Shirts und fünf Hosen erhalten. Die Oberteile sollen mit Brustemblem versehen werden. Es wurden Angebote zum Kauf der Berufskleidung oder alternativ zur Miete eingeholt.Wirtschaftlicher Bieter war die Firma MEWA Textil-Service SE & Co. Management OHG aus Wiesbaden Die Nettokosten für die Grundausstattung belaufen sich pro Person auf 9,67 €/Woche. Für die Lieferung und Abholung der Arbeitskleidung fällt eine Anfahrtspauschale in Höhe von 6,90 €/netto an. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung über die Lieferung, Miete, Reparatur und Reinigung der Arbeitskleidung für das Bauhofpersonal für die nächsten fünf Jahre zu. Für zwölf Mitarbeiter/-innen betragen die jährlichen Bruttokosten 7.394,04 €.