Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg

- Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer ab dem 01.01.2025

- Beschluss der Hebesatzung

Ab dem 01.01.2025 ist in Baden-Württemberg nicht mehr das Grundsteuergesetz des Bundes sondern das Landesgrundsteuergesetz für Baden-Württemberg (LGrStG) anzuwenden. Grund für diese Gesetzesänderung ist eine richterlich verfügte Reform des Grundsteuerrechts. Mit der Reform geht insbesondere eine geänderte Systematik in der Festlegung der Grundsteuermessbeträge für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens) einher.  

Der Gemeinderat setzte folgende Hebesätze fest: Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)Der Hebesatz der Grundsteuer A wird ab dem 01.01.2025 auf 370 v.H. festgesetzt und bleibt somit weiterhin unverändert.
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens)Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 01.01.2025 auf 300 v.H. festgesetzt. 

Ferner wurde der Hebesatzung für das Jahr 2025 zugestimmt. Die Hebesatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft und wird öffentlich bekannt gemacht. 

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de