Antrag auf Zielabweichungsverfahren im Rahmen des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“
Innerhalb des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ befinden sich geschützte Streuobstbestände. Grundsätzlich gilt es, Streuobstflächen mit einer Mindestfläche von 1.500 m2 zu erhalten. Eine Umwandlung kann nur mit Genehmigung erfolgen und ist vorrangig durch Neupflanzungen auszugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die flächenhafte Inanspruchnahme minimiert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Landnutzungsform auch künftig erhalten bleibt. Für die insgesamt 201 erfassten Obstbäume im Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich auf Grundlage einer Bewertungsmatrix sowie der Gesamtbewertung ein Ausgleichsumfang von 402 hochstämmigen Obstbäumen. Zwischenzeitlich wurde der gesamte Antrag auf Streuobstumwandlung beim Landratsamt Rastatt im Mai 2024 eingereicht. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rastatt sowie die Naturschutzverbände haben die Genehmigung für die Streuobstumwandlung bereits in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat nahm die Ausführung zur Streuobstumwandlung zur Kenntnis.