1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Bann“

- Vorstellung und Genehmigung des Entwurfs

- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 2 und 4 BauGB

In der Sitzung vom 21.11.2022 wurde durch Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Bann“ zu ändern. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Aufgrund baurechtlicher Anträge bzw. Anzeigen häufen sich in den vergangenen Jahren die Anwendungsprobleme im Bereich des Bebauungsplans „Bann“. Ferner entsprechen die Gegebenheiten vor Ort teilweise nicht mehr den Festsetzungen des Bebauungsplans aus dem Jahr 1968. Ebenso sind die Festsetzungen nicht mehr zeitgemäß. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Bann“ vom Planungsbüro Planschmiede Hansert + Partner mbb aus Ortenberg erarbeitet. Im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs wurden alle aktuellen Festsetzungen im Bebauungsplan „Bann“ überprüft und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht.

Folgende wesentliche Änderungen bzw. Festsetzungen sind im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Bann“ vorgesehen:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs um die Bannstraße (gerade Hausnummern) sowie einer geringfügigen Arrondierung im Westen (Flst. Nr. 792/11)
  • Ausschluss von Betrieben des Beherbergungsgewerbes, sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen
  • Erhöhung der GRZ auf einheitlich 0,4
  • Keine Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse
  • Festsetzung von vier neu definierten Nutzungsziffern im Hinblick auf die Bauweise
  • Festsetzung großzügiger Baufenster mit Baugrenzen (ohne Baulinien)
  • Festsetzung der Stellung baulicher Anlagen anhand der aktuellen Bestandsbebauung (Firstrichtung)
  • Zulässigkeit von weiteren Dachformen (Sattel-, Flach- und Walmdach)
  • Zulässigkeit von Dachgauben und Dacheinschnitten
  • Keine Festsetzung von privaten Grünflächen

In seiner Sitzung am 21.10.2024 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Bann“ im beschleunigten Verfahren zu ändern und zu erweitern. Ebenso wurde der Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Bann“ nebst örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 01.10.2024 genehmigt. Weiter wurde zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beschlossen, die Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Ferner werden die Entwurfsunterlagen im Internet veröffentlicht. Gleichzeitig werden die Planunterlagen im Rathaus öffentlich ausgelegt.

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