Genehmigung des Vorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan „Ober-Hardrain“

Im Juni 2023 wurde vom Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ in öffentlicher Sitzung beschlossen. In der Sitzung am Montag hat der Gemeinderat nun den Vorentwurf beschlossen und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gefasst.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ sieht die Zulässigkeit mehrerer Nutzungszonen vor:

  • 3-geschossiges Produktionsgebäude im Zentrum des Gebietes
  • 3-geschossiges Verwaltungsgebäude im Westen des Gebietes
  • Lagergebäude mit untergeordnetem Logistikgebäude im Osten des Gebietes
  • 4-geschossiges Parkhaus im Norden des Gebietes
Masterplan der Firma VEGA Grieshaber KG, Stand 27.11.2023

Dabei stuft sich die Höhenentwicklung entsprechend von Ost nach West ab. Im Osten befinden sich die höheren Gebäude mit Hochregallager von max. 28 Meter, wohingegen sich die Verwaltungsgebäude mit max. 19 Metern mit ihrer Gebäudehöhe zum bestehenden Gewerbegebiet und dessen Bebauung hin orientieren. Das Produktionsgebäude hat eine maximale Höhe von 23 Metern und das geplante Parkhaus maximal 18,5 Meter.
Zur Eingrünung des Plangebiets zur freien Landschaft sowie zur öffentlichen Landesstraße L 67 werden private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Randeingrünung“ festgesetzt. Außerdem sieht die aktuelle Planung auch innerhalb der verschiedenen Nutzungszonen großzügige Grünbereiche vor. Im weiteren Verlauf der Planung sollen erhaltenswerte Baumstandorte gesichert werden, um den Eingriff in Natur und Landschaft, insbesondere in die Streuobstkulisse zu minimieren.
Daneben setzt der Bebauungsplan flache bzw. flachgeneigte Dächer mit einer Neigung von 0 bis 5 Grad fest, welche extensiv zu begrünen sind. Außerdem wird festgesetzt, dass die äußeren Wandflächen zur freien Landschaft hin, also in Richtung Norden und Osten des Gebietes, mit einer Fassadenbegrünung zu versehen sind.Die Erschließung des Plangebiets soll über die Landesstraße L 67 erfolgen. Über den bestehenden Kreisverkehrsplatz im Nordwesten des Bebauungsplangebietes soll die Zu- und Ausfahrt des Liefer- und Mitarbeiterverkehrs erfolgen. Zur Erschließung des Lieferverkehrs dient eine Umfahrung im Osten. Hier befindet sich auch der Logistikbereich, in dem die an- und abfahrenden Fahrzeuge Be- und Entladen werden können. Im Südwesten des Plangebiets soll auf der Landesstraße L 67 der Neubau eines Kreisverkehrsplatzes auf Höhe der Fritz-Minhardt-Straße realisiert werden. Über diesen geplanten Kreisverkehrsplatz können vordringlich rund 30 Besucherparkplätze angefahren werden.
Der Regionalplan befindet sich aktuell in der Gesamtfortschreibung. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans im Juli 2021 wurde eine Gewerbefläche östlich der Landesstraße L 67 und südlich sowie nördlich der geplanten B3-neu Trasse bereits als Anregung vorgebracht. Auf Vorschlag des Regionalverbandes sollte sich diese angedachte Gewerbefläche südlich der – zwischenzeitlich aktualisierten und nach Norden verschobenen – B3-neu Trasse eher in Richtung Süden orientieren und weniger nach Osten hin in Richtung Bischweier.
Daher wurde die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgeschlagene Gewerbefläche entsprechend angepasst, indem die Fläche um ca. 80 bis 100 Meter verschmälert und dabei um ca. 140 Meter nach Süden verlängert wurde. Diese entspricht nun dem aktuellen Geltungsbereich des Bebauungsplans.Nach Abstimmung mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein läuft die Fortschreibung des Regionalplans mit dem Bebauungsplan „Ober-Hardrain“ nahezu parallel, sodass davon auszugehen ist, dass bei Satzungsbeschluss des Bebauungsplans der Regionalplan bereits in Kraft getreten ist bzw. die Fläche aus dem aktuellen Regionalplanentwurf entwickelt wird.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2015 des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim wird die Fläche des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche und in Teilen als Bereich für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan gilt damit nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, sodass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ geändert werden muss.
Der Beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim soll in der Verbandssitzung am 05.12.2023 beschlossen werden. In gleicher Sitzung soll auch der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger erfolgen. Auf die öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.

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