Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Sie erhalten zusammen mit Ihrer ersten Aufenthaltserlaubnis eine Wohnsitzauflage, wenn Sie
Diese Wohnsitzauflage gilt
Zudem kann ein konkreter Wohnort festgelegt werden, an dem alles vorhanden ist, damit Sie sich gut integrieren können, zum Beispiel angemessener Wohnraum.
Die Wohnsitzverpflichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.
die Ausländerbehörde Ihres aktuellen Wohnortes
Ausländerbehörde ist
Ihnen oder einer anderen Person aus Ihrer Familie steht an einem anderen Ort zur Verfügung:
Oder:
Eine andere Person aus Ihrer Familie lebt an einem anderen Wohnort.
Andere Personen aus Ihrer Familie sind ausschließlich:
Ebenso muss eine Wohnsitzauflage aufgehoben werden, um eine Härte zu vermeiden.
Das ist vor allem der Fall, wenn
Beantragen Sie die Aufhebung schriftlich bei der zuständigen Stelle.
Stimmt sie Ihrem Antrag zu, ändert sie Ihre Auflage oder hebt sie auf.
Lehnt sie Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
keine
Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Grund Ihres Umzugswunsches ab.
Sie müssen die Voraussetzungen für die Aufhebung der Wohnsitzauflage nachweisen.
EUR 50,00
Erhalten Sie Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, müssen Sie keine Gebühr bezahlen.
Die Bearbeitung ist abhängig vom Einzelfall und kann mehrere Wochen dauern.
keine
Aufenthaltsverordung (AufenthV):
04.12.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de