Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise
Zur Anerkennung wird der ausländische Bildungsnachweis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet.
Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:
die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart
Für die Anerkennung von schulischen Abschlüssen:
Für Abschlüsse aus Baden-Württemberg sind wir jedoch nicht zuständig.
Sie müssen die Anerkennung schriftlich beantragen. Nutzen Sie das entsprechende bereit gestellte Formular. Beachten Sie die besonderen Hinweise. Nennen Sie auch den Zweck, für den Sie die Bewertung benötigen.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mit der Post an die zuständige Stelle. Sie können den Antrag auch vorab per E-Mail senden.
Über die Ergebnisse der Zeugnisprüfung und über eine mögliche Anerkennung der Gleichwertigkeit werden Sie schriftlich informiert.
Die Zeugnisanerkennungsstelle stellt Ihnen bei Anerkennung der erworbenen Qualifikation eine Bescheinigung darüber aus. Mit dem Bescheid erhalten Sie auch Informationen zur Überweisung der Gebühren. Schicken Sie kein Bargeld.
frühzeitig, beachten Sie mögliche Bewerbungsfristen
Anerkennung schulischer Bildungsnachweise:
Anerkennung beruflicher Bildungsnachweise:
Wichtig:
Bitte reichen Sie Ihre Bildungsnachweise und deren amtliche Übersetzungen als amtlich beglaubigte Kopien ein. Kopien sind amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel darauf bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Andere originalsprachliche Dokumente können Sie originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung als einfache Kopie, nicht als amtlich beglaubigte Kopie, vorlegen.
Unterlagen in englischer oder französischer Sprache müssen in der Regel nicht übersetzt werden.
Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.
Bescheinigung über eine erworbene Qualifikation: EUR 100,00
Bei geringem Einkommen können Sie formlos eine Gebührenbefreiung beantragen. Fügen Sie hierzu Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:
Abhängig von der Zahl der eingehenden Anträge kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen und Monate betragen.
Ist Ihr Fall dringend und Sie können das nachweisen, zum Beispiel durch eine vorläufige Ausbildungs-/Einstellungszusage oder Hinweis auf eine Studienbewerbungsfrist, kann die zuständige Stelle eine schnellere Bearbeitung anstreben.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
EU-Richtlinien und zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise
19.07.2024 Regierungspräsidium Stuttgart
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de