Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten strenge Anforderungen.
Ziel ist es, die Einschleppung von Tollwut zu vermeiden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie
Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, müssen
Bei einem Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.
Die Anforderungen im Reiseverkehr und bei Reiserückkehr mit Heimtieren sind abhängig vom jeweiligen Reiseland.
Unterschieden wird unter anderem zwischen
In der Regel benötigen Sie für Ihr Heimtier:
Hinweis: Weitere Auskünfte über die Anforderungen, die für die Einfuhr von Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten, müssen Sie vor Reisebeginn rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft einholen. Einige Länder verlangen beispielsweise zusätzlich eine Behandlung gegen bestimmte Parasiten.
die für Ihren Wohnort zuständige untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt)
Das Veterinäramt finden Sie,
Darüber hinaus bieten viele Kleintierpraxen ihre Unterstützung an.
Hinweis: keine Einfuhrgenehmigungen für Welpen unter 15 Wochen, da jüngere Heimtiere keinen wirksamen Tollwut-Impfschutz haben können.
Bei Flugreisen können Sie mit Ihrem Heimtier in Baden-Württemberg nur über die Eingangskontrollstelle des Flughafens Stuttgart mit dem Flugzeug einreisen.
keine
keine
Wie Sie einen Heimtierausweis beantragen können, erfahren Sie in der Leistungssbeschreibung "Heimtierausweis (Pet Passport)".
13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de