Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Wenn Sie im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen Sie dafür einen gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C oder CE (Lkw). Außerdem müssen Sie die Grundqualifikation beziehungsweise die Weiterbildung nachweisen.
Sie sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese umfasst eine Ausbildungsdauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten. Dabei sollen Sie Ihre Fertigkeiten und Kenntnisse auffrischen und aktualisieren, beispielsweise in folgenden Bereichen:
Die Pflicht zur Weiterbildung besteht unabhängig davon, ob Sie die Grundqualifikation durch Besitzstand oder durch eine IHK-Prüfung erworben haben. Ein Besitzstand liegt vor, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis vor folgenden Stichtagen erworben haben:
Als Nachweis der Grundqualifikation sowie der regelmäßigen Weiterbildung erhalten Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise
Für den Erhalt eines Fahrerqualifizierungsnachweises:
Sie müssen einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen.
Zum Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Eine Prüfung müssen Sie nicht ablegen.
Sie können eine Weiterbildung in bis zu fünf Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden aufteilen. So können Sie beispielsweise jährlich eine Ausbildungseinheit absolvieren - auch bei unterschiedlichen Ausbildungsstätten.
Besuch der ersten Weiterbildung:
Als Nachweis der Grundqualifikation sowie der regelmäßigen Weiterbildung stellt Ihnen die zuständige Führerscheinstelle den Fahrerqualifizierungsnachweis aus.
Den Fahrerqualifizierungsnachweis erhalten Sie jeweils auf fünf Jahre befristet.
Bei der ersten Eintragung kann eine andere Frist eingetragen werden. Dadurch kann sie mit der fünfjährigen Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis in Übereinstimmung gebracht werden.
keine Angaben möglich
-
Wie Sie die Grundqualifikation erwerben können, erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung "Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen".
08.01.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de