Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Zweifeln Sie an der Richtigkeit von Messungen oder haben Sie sogar einen Betrugsverdacht?
Das Eichamt geht jeder begründeten Verbraucherbeschwerde nach. Das gilt nicht für anonyme Beschwerden.
Die Eichämter führen auch unangekündigte Fertigpackungskontrollen bei Herstellern, Importeuren und im Handel durch. Dabei werden die Fertigpackungen auf die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung hin überprüft. Diese umfassen unter anderem die Ermittlung der durchschnittlichen Füllmenge (Mittelwertforderung) und der zulässigen Abweichungen der Einzelpackungen.
Bei Verstößen gegen die Fertigpackungsverordnung können die Eichämter Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Betrugsverdacht bei Messgeräten und unterfüllten Fertigpackungen:
Betrugsverdacht bei Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme:
Sie zweifeln
Sie können ihre Beschwerde, Zweifel oder Verdachtsmomente formlos einreichen, d.h. schriftlich, mündlich oder elektronisch. Auf Wunsch können Sie eine Rückmeldung zu ihrer Beschwerde erhalten.
Bei Messgeräten im Versorgungsbereich müssen Sie die sogenannte Befundprüfung bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen. Ein Formular stellt die EBBW-Direktion in Stuttgart oder die jeweilige Prüfstelle zur Verfügung.
Für die Befundprüfung können Ihnen möglicherweise Kosten entstehen. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie informiert.
Bei Verdacht auf Manipulationen oder Betrug: schnellstmögliche Nachricht an das zuständige Eichamt
Bei Beschwerden über Fertigpackungen sollten Sie dem Eichamt folgende Informationen liefern:
keine
Hinweis: In Streitfällen zwischen zwei Parteien kann ein Gutachter das Messgerät prüfen (Befundprüfung). Dafür entstehen Gebühren nach der Mess- und Eichgebührenverordnung.
Im Einzelfall können noch Ausbau- und Transportkosten hinzukommen. Davon können besonders Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme betroffen sein.
Die Gebühren und eventuell die Ausbau- und Transportkosten hat normalerweise die Person zu tragen, die die Befundprüfung veranlasst hat. Stellt sich dabei heraus, dass das Messgerät fehlerhaft ist, muss der Messgerätebesitzer oder die Messgerätebesitzerin die Kosten tragen.
Als Fertigpackung werden Produkte bezeichnet, wie z.B. Lebensmittel, Waschmittel, Schrauben vom Hersteller, die in der Fabrik in Abwesenheit des Kunden verpackt werden.
21.06.2023; Regierungspräsidium Tübingen
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de