Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit im stehenden Gewerbe veranstalten möchten, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts (BKA).
Diese müssen Sie beantragen.
Das BKA erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung folgenden Personen:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält die folgenden Informationen:
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigungen können auch befristet oder mit Auflagen verbunden erteilt werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird versagt, wenn
Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben sein.
Das BKA entscheidet über den Antrag zusammen mit
Wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Stelle.
Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nach Beginn und vor Beendigung der Prüfung zurückziehen, müssen Sie Gebühren für die Prüfung des Antrags zahlen.
abhängig von der Art des Spiels und vom Prüfumfang
Das BKA kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurücknehmen oder widerrufen, wenn
Dieser Text entstand in enger fachlichen Abstimmung mit den zuständigen Stellen. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ihn am 04.08.2023 freigegeben.
Stadt Kuppenheim
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