Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Die öffentliche Grundschule können Sie nicht frei wählen.
In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern
Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.
Hinweis: Für einen Wechsel an eine Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule oder an eine genehmigte Privatschule, die eine Grundschule führt, müssen Sie keinen Schulbezirkswechsel beantragen. Sie können Ihr Kind dort einfach anmelden. Zusätzlich müssen Sie der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Schule (Stamm-Grundschule) einen Nachweis über die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule oder Privatschule vorlegen, den Sie von dieser Schule erhalten.
Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wenn Sie einen Wechsel beantragen, weil
Beantragen Sie den Wechsel schriftlich. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule oder Sie finden es auf der Homepage des für Sie zuständigen Staatlichen Schulamts.
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule abgeben.
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten Sie schriftlich.
Keine.
Es ist empfehlenswert, den Antrag spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.
Nachweise, die den wichtigen Grund belegen.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern.
keine
Eine Genehmigung des Schulbezirkswechsels ist keine Zusage über die Erstattung eventuell entstehender Schülerbeförderungskosten.
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
19.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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