Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.
Sie erhalten eine Renteninformation über:
Die erste Renteninformation beinhaltet zusätzlich Ihren Versicherungsverlauf. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.
keine
Ohne eigenen Antrag erhalten Sie eine jährliche Renteninformation:
Beantragen Sie die Renteninformation telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben.
Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.
keine
Halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann dadurch schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.
keine
Für einen Online-Antrag benötigen Sie:
Sie können zusätzlich jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):
10.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de