Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.
Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.
Passbehörden in Baden-Württemberg sind:
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Wichtig:
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür sind in der Regel,
Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.
keine
Hinweis:
Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.
EUR 26,00
Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
sofort
Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.
Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.
17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
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Telefax: 07222/9462-150
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