Serviceportal–Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW. 

Leistungen

Leasingbriefauskunft beantragen

Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Autohaus, einer Bank, einer Leasinggessellschaft oder Ähnliches hinterlegt.

Dieses Dokument wird beispielweise bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen benötigt. Auf Anforderung des Fahrzeughalter kann die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei dem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden und an die Zulassungbehörde übersandt werden.

Über diesen Online-Prozess können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zunächst muss die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei ihrem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden. Erst dann ist es möglich über die Leasingbrief-Auskunft festzustellen, ob dieser Brief bereits in der Zulassungsstelle vorliegt.

Verfahrensablauf

Über den oben genannten Link können Sie die Leasingbriefauskunft anfordern.

Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihre Anfrage sofort geprüft. Bereits nach wenigen Minuten wird Ihnen bei dem Ergebnis der Auskunft angezeigt, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist oder ob diese noch nicht vorliegt.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Halten Sie bitte für die Auskunft die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereit. Zudem benötigen Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes.

Kosten

Für die Leasingbriefauskunft werden keine Gebühren fällig.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Auskunft sofort online nach Eingabe der notwendigen Daten.

Hinweise

Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht von Ihrem Kredit- oder Leasinggeber.

Vertiefende Informationen

Wann wird die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung oder -ummeldung benötigt, d.h. bei:

  • Neuzulassung
  • Halterwechsel
  • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
  • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
  • neuem Kennzeichen
  • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
  • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
  • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
  • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

Rechtsgrundlage

-

Freigabevermerk

Zulassungsbehörde Rastatt

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de