Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Sie dürfen die Jagd nur dann ausüben, wenn Sie einen gültigen Jagdschein besitzen. Um einen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie erfolgreich die Jägerprüfung ablegen.
In der Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in fünf Prüfungsfächern nachweisen:
Diese Kenntnisse können Sie sich in einem anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung aneignen.
Zum Lehrgang gehören eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Er umfasst mindestens 130 Stunden zuzüglich Schießausbildung.
Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (beliehene Prüfungsstelle)
Sie müssen sich rechtzeitig zur Jägerprüfung anmelden.
Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung erhalten Sie von der Prüfungsstelle eine schriftliche Einladung (Ladung). Dadurch sind Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Sie legen die Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss ab, der aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern besteht.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
Sie müssen sich spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung anmelden. Pro Jahr gibt es mindestens vier Prüfungstermine.
Hinweis: Ob in der von Ihnen gewünschten Region eine Prüfung stattfindet, hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. Erkundigen Sie sich hierzu bei der Prüfungsstelle (Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.).
Es fallen Kosten für den Ausbildungslehrgang und die Prüfungsgebühren an.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.
Angehende Falkner und Falknerinnen können eine eingeschränkte Jägerprüfung ablegen. Dabei entfällt vor allem die Schießprüfung. Wollen sie nach Bestehen der eingeschränkten Jägerprüfung später einen Jahresjagdschein beantragen, müssen sie die fehlenden Prüfungsabschnitte nachholen.
Zusätzlich zur eingeschränkten Jägerprüfung benötigen Falknerinnen und Falkner noch eine spezielle Falknerprüfung, die in Baden-Württemberg nicht abgelegt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilen die Falknerverbände.
08.04.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de