Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.
keine
Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest werden die folgenden Informationen benötigt:
100 bis 500 €
keine
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung -(GefStoffV)
21.05.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de