Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Bei Waisenrenten wird zwischen Halb- und Vollwaisenrente unterschieden. Eine Halbwaisenrente erhalten Sie, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn beide Elternteile verstorben sind.
Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte oder die bereits bezogen wurde.
Sowohl zur Voll- als auch zur Halbwaisenrente erhalten Sie einen Zuschlag, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils oder der verstorbenen Eltern richtet. Hat eine Waise Anspruch auf mehrere Halbwaisenrenten, wird lediglich die Höchste gezahlt.
Sofern der Elternteil beziehungsweise die Eltern vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorben sind, wird die Waisenrente um einen Abschlag gemindert. Dieser Abschlag kann bis zu 10,8 Prozent betragen.
Waisenrenten werden bis zum 18. Geburtstag der Waisen gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt werden.
Bei Waisenrenten erfolgt keine Einkommensanrechnung.
Hinweis: Adoptieren Sie eine Waise, die bereits Waisenrente bezieht, erhält sie diese auch weiterhin. Sie wird auch dann unverändert weitergezahlt, wenn die Waise heiraten sollte.
Deutsche Rentenversicherung
Hinterbliebene erhalten eine Waisenrente von der Deutschen Rentenversicherung, wenn der verstorbene Elternteil oder die verstorbenen Eltern die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Dazu zählen:
Anspruch auf Waisenrente haben:
wenn sie:
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Services mit Registrierung oder De-Mail.
keine
Die Bearbeitung dauert bis zu drei Monate. Bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Antragsunterlagen erfolgt eine zeitnahe Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.
Liegt ein Unfallversicherungsfall zum Beispiel ein Arbeitsunfall vor, kann auch eine Waisenrente von der Berufsgenossenschaft gezahlt werden. Hier bestehen andere Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.
07.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
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