Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Unterhalt

Die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen verpflichten sich durch Begründung der Lebenspartnerschaft gegenseitig zu einem angemessenen Unterhalt.
Rechtlich stellen die Erwerbstätigkeit und die Haushaltsführung grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt dar.
Sie regeln dabei selbst, wie Sie die angemessene Versorgung der Familie sicherstellen.

Wenn eine Regelung der laufenden Versorgung nicht einvernehmlich möglich ist, hat jeder Partner oder jede Partnerin Anspruch auf angemessenen Unterhalt.
Was angemessenen ist, hängt von den konkreten Lebensverhältnissen und dem sozialen Standard ab. Entsprechend müssen die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen die Kosten des Haushalts gemeinsam bestreiten.

Nach der Auflösung der Lebenspartnerschaft soll jeder für sich allein sorgen.
In bestimmten Fällen besteht aber ein Recht auf Unterhalt, der dem Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ähnlich ist.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

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Telefax: 07222/9462-150
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