Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Erwerb eines Grundstücks

Allein durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, beispielsweise eines Grundstückskaufvertrags, werden Sie noch nicht Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks. Vielmehr müssen Sie sich mit dem Eigentümer oder der Eigentümerin darüber einig sein, dass das Eigentum am Grundstück auf Sie übergehen soll (Auflassung). Ebenso müssen Sie in das Grundbuch eingetragen werden.

Da es beim Grundstückskauf meist um erhebliche Werte geht, muss zum Abschluss des Kaufvertrags immer ein Notar oder eine Notarin hinzugezogen werden. Er oder sie muss den Kaufvertrag auch notariell beurkunden. Oft ist es aber wichtig und hilfreich, schon von Beginn an die Hilfe eines Notars oder einer Notarin beziehungsweise eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen, um sich umfassend vertraglich beraten zu lassen.

Vollzogen ist der Eigentumswechsel erst dann, wenn Sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sind. Dies kann in der Regel erst dann geschehen, wenn dem Grundbuchamt der Nachweis vorliegt, dass Sie die angefallene Grunderwerbsteuer bezahlt haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Der Erwerb eines Grundstücks durch Erbfolge vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs. Er wird durch Grundbuchberichtigung im Grundbuch nachvollzogen.

Freigabevermerk

18.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

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