Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Im Rahmen des Missbrauchs erfahren Betroffene nicht nur sexuelle Handlungen, sondern zumeist auch psychischen Zwang, wie etwa Drohungen, Beleidigungen oder einschüchterndes und kontrollierendes Verhalten.

Bei sexuellem Missbrauch kommt in vielen Fällen der Täter oder die Täterin aus dem sozialen Umfeld. So ist es möglich, sexuelle Handlungen langfristig zu planen und über einen längeren Zeitraum hin zu wiederholen.

Sollten Sie Anhaltspunkte für sexuelle Handlungen haben, handeln Sie schnell:

  • Schauen Sie nicht weg.
  • Glauben Sie Betroffenen und nehmen Sie deren Ängste ernst.
  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Üben Sie keinen Druck auf Betroffene aus. Lassen Sie sie nur so viel erzählen, wie sie bereit sind zu erzählen.
  • Nehmen Sie Betroffenen die Angst, Schuld an dem zu sein, was geschehen ist.
  • Wenden Sie sich an Fachleute und Beratungsstellen, um sich Hilfe zu holen.

Was können Sie als Eltern oder Erwachsene tun, um Kinder oder Jugendliche vor sexuellen Handlungen zu schützen?

  • Stärken Sie das Selbstbewusstsein Ihrer Kinder und sprechen Sie offen mit ihnen darüber, wie sie sich gegen Angriffe zur Wehr setzen können.
  • Nehmen Sie Ihr Kind ernst, vertrauen Sie ihm und erklären Sie ihm, dass Kinder nicht nur Anerkennung finden, weil sie nett und brav sind.
  • Reagieren Sie auf Signale Ihres Kindes, vor allem auch Körpersprache und Abwehrreaktionen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

25.07.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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