Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Schwellenwerte

Durch EU-Richtlinien wird festgelegt, in welchen Fällen eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss. Der Maßstab wird anhand von Schwellenwerten bestimmt.

Ab dem Erreichen der festgelegten Schwellenwerte muss zwingend europaweit ausgeschrieben werden. In diesen Fällen gelten die Regeln des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4.

Die EU-Schwellenwerte gelten unmittelbar, eine Umsetzung in deutsches Recht ist nicht erforderlich. Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.

Bei Vergabeverfahren unterhalb dieser Schwellenwerte ist die europaweite Ausschreibung für die öffentlichen Auftraggeber nicht verpflichtend. Es werden nationale Vorschriften angewandt. Diese werden im Vergabeverfahren zum Teil auch durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer ergänzt.

Die Schwellenwerte betragen ab dem 1. Januar 2024:

  • 143.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen der obersten oder oberen Bundesbehörden und vergleichbarer Bundeseinrichtungen (Ausnahmen möglich)
  • 443.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 5.538.000 Euro für Bauaufträge im Bereich Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich
  • 443.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 5.538.000 Euro für Bauaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
  • 221.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge
  • 5.538.000 Euro für sonstige Bauaufträge
  • 1.000.000 Euro für Lose bei Bauaufträgen
  • 80.000 Euro für Lose bei Dienstleistungen (außer im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich)

Hinweis: Bei öffentlichen Aufträgen, die in Lose unterteilt sind, werden die Werte der einzelnen Lose addiert, um den Gesamtwert zu berechnen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

09.01.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

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