Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Kaufvertrag

Die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags ist zeitaufwändig. Er sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • genauer Zeitpunkt und Voraussetzungen des Unternehmensübergangs
  • Angaben zur Verjährung von Ansprüchen, zum Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen und zu einem möglichen Wettbewerbsverbot der Verkäuferin oder des Verkäufers
  • empfehlenswert: Klärung etwaiger Haftungsfragen (z.B. Namensübernahme, Haftung gegenüber Finanzamt, Sozialversicherung, Gewährleistung)

Sie sollten den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie das sogar, z.B. bei Grundstückskauf oder Übertragung von Anteilen an einer GmbH.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de