Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Hotellerie und Gastronomie

Existenzgründungen im Gastgewerbe scheinen einfach, da für Selbständige in Hotellerie und Gastronomie weder fachliche noch kaufmännische Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem bietet der Gastronomie- und Beherbergungsbereich Raum für neue kreative Konzepte.

Die übliche Gewerbeanmeldung reicht für eine Existenzgründung im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht aus. Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.

Sie benötigen eine Erlaubnis , sobald Sie eine Schank- beziehungsweise Speisewirtschaft eröffnen wollen, in der Ihre Gäste direkt vor Ort die zubereiteten Speisen oder Getränke zu sich nehmen. Auch ein Hotel-Restaurant oder eine Hotel-Bar mit Alkohol-Ausschank, die für alle öffentlich zugänglich ist, dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis betreiben. Leiten Sie einen Beherbergungsbetrieb und bieten nur Hausgästen und deren Gästen Alkohol an, benötigen Sie keine Erlaubnis. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen Alkohol ausschenken wollen.

Die Gaststättenerlaubnis müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt beantragen. Erst wenn Sie sie erhalten haben, dürfen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Erlaubnis gilt nur für Ihre konkreten Betriebsräume sowie für Sie als Betreiberin oder Betreiber persönlich.

Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, kann die Erlaubnisbehörde Ihnen eine dreimonatige vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilen, auch wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.

Hinweis: Gründerinnen und Gründer im Gastgewerbe müssen einen Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (IHK) erbringen. Damit bescheinigt die IHK, dass Sie erfolgreich an einer Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen teilgenommen haben.

Gründungs-Gutscheine Gastgewerbe

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg stellen mit den "Gründungs-Gutscheinen Gastgewerbe" ein Startpaket für Gründerinnen und Gründer im Gastgewerbe zur Verfügung. Mit diesen Gutscheinen können Sie sich bereits frühzeitig von Branchenprofis beraten und unterstützen lassen und schaffen so deutlich mehr Sicherheit in der Startphase. Die Angebote, die Sie mit den Gutscheinen nutzen können, sind kostenlos oder durch Zuschüsse des Landes und des DEHOGA stark vergünstigt.

Freigabevermerk

04.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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