Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Aufhebung einer Adoption

Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen wieder aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise wenn

  • die Aufhebung aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist oder
  • wesentliche Formfehler geschehen sind.
    Beispiel: Eine der erforderlichen Einwilligungen hat nicht vorgelegen.
    In diesem Fall kann ein Aufhebungsantrag nur innerhalb einer Frist von einem Jahr, deren Beginn von der Art des Fehlers abhängt (hier: ab dem Zeitpunkt, in dem einem Elternteil bekannt wird, dass die Adoption ohne seine Einwilligung erfolgt ist) und nur innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Ausspruch der Adoption gestellt werden.

Hinweis: Auseinandersetzungen und Streit innerhalb der Familie sind in der Regel kein Grund, eine Adoption aufzuheben.

Zuständig für die Aufhebung der Adoption ist das Familiengericht, in dessen Bezirk der Annehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de