Bürgerservice

Online-Terminreservierung für die Bürgerdienste

Sie können für Ihre Anliegen bei den Bürgerdiensten der Stadt Kuppenheim einen Termin online vereinbaren. …

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Stadt Kuppenheim

Formular-Finder

Hier stellen wir Ihnen behördliche Formulare elektronisch "online" im Format "PDF" zur Verfügung. …

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Online-Dienste

Die Stadt Kuppenheim bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine Reihe von Dienstleistungen von A-Z im …

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Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. …

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Serviceportal–Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW. 

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Fundbüro

Gefundene Gegenstände können gerne im Rathaus an der Zentrale der Stadtverwaltung abgegeben werden. …

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Starkregenrisikomanagement

Das Starkregenrisikomanagement des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden hat mit Beginn des Jahres 2024 …

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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Arbeitsgericht Karlsruhe

Beschreibung

Das Arbeitsgericht übt in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Rechtsprechung in erster Instanz aus.

Es gibt zwei Verfahrensarten:

  • Urteilsverfahren: Hier ist das Arbeitsgericht insbesondere zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Rechtsstreitigkeiten resultieren aus dem Arbeitsverhältnis oder betreffen das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen.
     
  • Beschlussverfahren: Hier entscheidet das Arbeitsgericht insbesondere über Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Die Kammern des Arbeitsgerichtes setzen sich aus einem Vorsitzenden Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

Nach Eingang einer Klage bzw. eines Antrags findet eine Güteverhandlung statt, in welcher der Vorsitzende versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ist das nicht möglich, entscheidet die Kammer die Rechtsstreitigkeit in einem weiteren Termin, der Kammerverhandlung, durch Urteil oder Beschluss.

Das Arbeitsgericht darf keine Rechtsberatung vornehmen. Sie können als Bürger jedoch die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen, um dort eine Klage oder andere Anträge aufnehmen zu lassen.

Gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte können Sie in der Regel das Rechtsmittel der Berufung oder der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einlegen.

Dem Direktor oder Präsidenten eines Arbeitsgerichtes steht wegen des Verfassungsgrundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit keine Fachaufsicht über die Richter zu. Eine Abänderung gerichtlicher Entscheidungen kann somit nur in der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht erreicht werden.


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76133 Karlsruhe
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