Präsentation der CO2-Bilanz 2022 und Vorstellung von Maßnahmen zur Einhaltung des Reduktionspfades

Die Stadt Kuppenheim strebt bis zum Ende des Jahres 2030 eine klimaneutrale Kommunalverwaltung an. Der Begriff Klimaneutralität findet im Sinne der sogenannten Treibhausgasneutralität Anwendung. Unter Treibhausgasneutralität ist zu verstehen, dass menschlich verursachte Treibhausgase, die in die Atmosphäre emittiert werden, durch Maßnahmen ausgeglichen werden, die der Atmosphäre im gleichen Umfang Emissionen entziehen. Es besteht in diesem Falle eine Netto-Null an Treibhausgasemissionen. Oberstes Ziel sollte es sein, die Menge an menschlich verursachten Treibhausgasen zu reduzieren bzw. deren Entstehung zu vermeiden.

Die Erreichung des Standards einer klimaneutralen Kommune richtet sich nach Vorgaben, die durch das ifeu-Institut in einem Leitfaden „Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ definiert werden. Der Leitfaden gibt als wichtigste Vorgabe vor, dass eine klimaneutrale Kommunalverwaltung eine Treibhausgasminderung in Höhe von 90 % gegenüber dem gewählten Referenzjahr erreichen muss bzw. eine Restemission in Höhe von max. 0,03 t CO2 je Einwohner bilanziert.
Auf Grundlage der amtlichen Einwohnerzahl zum 30.06.2022 mit 8.479 Einwohner bedeutet dies für Kuppenheim eine Treibhausgasemission für alle kommunalen Liegenschaften in Höhe von 254,37 t CO2 bis zum Ende des Zieljahres 2030. Daraus resultiert ein jährliches durchschnittliches Einsparziel in Höhe von 259 t. Um die Erreichung des Ziels in regelmäßigen Abständen überprüfen und die Wirksamkeit der durchgeführten Klimaschutzmaßnahmen einschätzen zu können, ist die Erstellung einer CO2-Bilanz für die Kommunalverwaltung notwendig. Die Erstellung der Bilanz erfolgt auf Grundlage der jährlichen Energieberichte unter Anwendung des Bilanzierungstools BICO2BW Verwaltung. Dieses Bilanzierungstool wurde durch die Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) entwickelt, wendet den international anerkannten BISKO-Standard an und berücksichtigt die Vorgaben des ifeu-Leitfadens zur Klimaneutralen Kommunalverwaltung.
Im Vergleich zu 2018 hat sich der Strombezug der Kommune aus dem öffentlichen Netz um 15 % reduziert und der Gasverbrauch ist um 5 % zurückgegangen. Der Anteil des Stromverbrauchs aus Eigenerzeugung beträgt 31 %. Dieser Wert ist im interkommunalen Vergleich sehr gut und weiter ansteigend.
Unter Anwendung dieses Bilanzierungstools wurde durch die Klimaschutzmanagerin der RegioENERGIE, Frau Tanya Ganzhorn, die CO2-Bilanz für die Kommunalverwaltung für das Jahr 2022 erstellt. Frau Ganzhorn stellte die Ergebnisse der Bilanz in der Gemeinderatssitzung detailliert vor. Auf Grundlage der CO2-Bilanz kann ein Reduktionspfad errechnet werden, der die im Durchschnitt pro Jahr einzusparende Emissionsmenge an Treibhausgasen darstellt, wenn bis Ende des Jahres 2030 ein Restbudget in Höhe von 0,03 t CO2 je Einwohner (aktuell rd. 254 t in Summe) erreicht werden soll.
Eine weitere wichtige Nebenbedingung für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung ist neben der Erreichung des vorgenannten Restbudgets, dass bis zum Zieljahr der Wärmebedarf aller kommunalen Liegenschaften den Grenzwert von 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr nicht überschreitet. Dabei ist zukünftig auf die Nutzung von fossilen Energieträgern weitestgehend zu verzichten. Die Dekarbonisierung der Wärme- und Stromversorgung der kommunalen Liegenschaften ist ein elementarer Baustein zur Erreichung einer klimaneutralen Kommunalverwaltung. Der Vermeidung von CO2-Emissionen durch die Änderung der Gebäudetechnik zur Wärme- und Energieversorgung auf eine klimaneutrale Variante muss daher stehts ein Vorrang vor der Verringerung von CO2-Emisisonen eingeräumt werden. Dies ist auch in § 3 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg entsprechend festgelegt. Die Klima-Rangfolge lautet Vermeidung, Verringern, Kompensieren.
Ergänzend soll der Ausbau von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften konsequent vorangetrieben werden. Angestrebt wird in Summe eine PV-Leistung von 1 kW PV-Leistung pro 10 m² überbauter Grundfläche bezogen auf alle Gebäude im städtischen Eigentum. Übertragen auf die kommunalen Liegenschaften der Stadt Kuppenheim ist eine installierte PV-Leistung in Höhe von 1.820 kWp das Ziel. Die derzeit installierte Leistung beträgt 633 kWp, was im regionalen Vergleich bereits ein sehr guter Wert darstellt.
Weitere PV-Anlagen werden als Gewerk der Generalsanierung in den Jahren 2024/2025 auf den Dächern der Grundschule Oberndorf, der Sporthalle Oberndorf und des Kindergartens Villa Kunterbunt installiert. Der Energieatlas Baden-Württemberg gibt für diese Liegenschaften PV-Potentiale in Höhe von insgesamt 124,8 kWp an.

Ergebnisse der kommunalen CO2-Bilanz, Reduktionspfad und Wertung

Zur Erreichung dieses ehrgeizigen Einsparziels in Höhe von 259 t per anno ist es notwendig in die jährlichen Haushaltsplanungen entsprechenden Projekte zur Umrüstung der Wärme- und Stromerzeugungsanlagen der kommunalen Liegenschaften aufzunehmen. Hierbei gilt es als einen ersten Schritt alle Ölheizungen außer Betrieb zu nehmen und zu ersetzen. Im Jahr 2024 wird als letzte Ölheizung die Heizung im Haus der Vereine (Alte Schule Kuppenheim) in Betrieb sein. Hier ist es wichtig eine geeignete Ersatzlösung zu finden und baulich umzusetzen. Diese Maßnahme könnte durch ergänzende energetische Maßnahmen und die Ausnutzung der PV-Potentiale dieser Liegenschaft begleitet werden. Ab dem Jahr 2025 sind nach derzeitiger Planung in keiner kommunalen Liegenschaft Ölheizungen in Betrieb.
Um die angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen besser einordnen zu können folgende Kennwerte:

  • Um das durchschnittliche Jahresziel des Reduktionspfades allein durch Verbrauchsminderungen zu erreichen, müssten im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahresverbrauch 2022 rd. 45 % am Stromnetzbezug und rd. 25 % des Gasverbauches eingespart werden. Dies ist ohne die Schließung von Einrichtungen unrealistisch und nicht erreichbar.
  • Die Umstellung des Jahresverbrauchs an Wärme- und Strom der Grundschule Oberndorf mit Sporthalle und des Kindergartens Villa Kunterbunt auf eine klimaneutrale Versorgung führt nach derzeitiger Berechnung zu einer Reduzierung der jährlichen CO2-Bilanz in Höhe von rd. 86 t per anno (Aktuell: 86 t/a, Nach der Sanierung: 0 t/a da klimaneutrale Versorgung). Auch nur ein Anteil des jährlichen Einsparziels in Höhe von 259 t.
  • Das Hallenfreibad Cuppamare verursacht im Durchschnitt 713 t CO2 per anno.
  • Die durchgeführte energetische Sanierung des Feuerwehrhauses lässt bei gleichbleibenden Energiebedarfen auf Grundlage der Verbräuche 2020 eine jährliche Reduzierung der CO2-Emissionen in Höhe von 12 t per anno erwarten (Vor der Sanierung: 22 t per anno / Prognose nach der Sanierung: 10 t per anno). Die tatsächlichen Energieverbräuche nach der Inbetriebnahme des umgebauten Feuerwehrhauses gilt es abzuwarten.

Fazit

Die Ergebnisse der CO2-Bilanz des Jahres 2022, der daraus errechnete jährliche Reduktionspfad zum Zieljahr 2030 und die oben dargestellten Einsparkennzahlen bringen zum Ausdruck, dass das Ziel der Klimaneutralität für die Kommunalverwaltung wie bereits erwähnt nur durch eine zügige Umstellung der Wärme- und Stromversorgung der kommunalen Liegenschaften auf klimaneutrale Versorgungskonzepte möglich ist.
Trotz des sehr anspruchsvollen Reduktionspfades bis 2030 darf betont werden, dass die Stadt Kuppenheim im landesweiten Vergleich der kommunalen CO2-Bilanzen überdurchschnittlich gut abschneidet. Die Energiebilanz des Hallenfreibades Cuppamare verschlechtert die Bilanz jedoch erheblich. Insbesondere der Anteil des eigenerzeugten und eigenverbrauchten Stroms der Stadt Kuppenheim in Höhe von 31 % ist vorbildlich.

Maßnahmenkatalog zur CO2-Reduktion

Um die jährliche CO2- Bilanz für die kommunalen Liegenschaften weiter zu verbessern und um das jährliche Einsparziel erreichen zu können, ist eine Anwendung des folgenden Maßnahmenkatalogs notwendig:

  • Wärmeversorgung durch Erdwärme und Wärmepumpen
  • Wahl von Rohstoffen mit geringen Emissionsfaktoren, z.B. Pellets
  • Weiterer Ausbau der PV-Leistung auf städtischen Liegenschaften
  • Repowering vorhandener PV-Anlagen (Steigerung der Leistung je m² PV-Fläche)
  • autarke Stromversorgung der Liegenschaften durch PV-Anlagen mit Eigenverbrauch bzw. deutliche Reduzierung des Strombezugs aus dem öffentlichen Netz
  • vollständiger Verzicht auf Öl und Gas
  • Beachtung von hohen Energiestandards bei kommunalen Sanierungsmaßnahmen
  • Berücksichtigung eines CO2-Schattenpreises bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Versorgungskonzepten → günstigere aber umweltschädlichere Versorgungskonzepte werden mit teureren aber emissionsärmeren Versorgungskonzepten vergleichbar

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der kommunalen CO2-Bilanz 2022 zur Kenntnis. Ebenso nahm er zur Kenntnis, dass der auf Grundlage der CO2-Bilanz errechnete und im Sachverhalt dargestellt Reduktionspfad (durchschnittliche Einsparung CO2 per anno in Höhe von rd. 259 t) eingehalten wird. Erklärtes Ziel des Gemeinderates ist es auch, die Vorgaben des ifeu-Leitfadens für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung bis Ende 2030 zu erfüllen. Außerdem erklärte der Gemeinderat, die Verwaltung bei der Umsetzung notwendiger Investitions- und Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen und die hierfür erforderlichen Budgets in der Haushalts- und Finanzplanung unter Beachtung der Haushaltslage der Stadt Kuppenheim und der gesamtwirtschaftlichen Lage bereitzustellen, um die jährlichen durchschnittlichen Einsparziele des CO2-Reduktiospfades für die kommunalen Liegenschaften erreichen zu können.

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