Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Sie wollen bei einem Bauvorhaben in Baden-Württemberg ein Bauprodukt verwenden oder eine Bauart anwenden und haben dafür keinen gültigen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis? Beantragen Sie hier online eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg).
Bauprodukte oder Bauarten dürfen nur dann verwendet, das heißt, in ein Bauwerk eingebaut werden, wenn baurechtlich nachgewiesen wurde, dass sie Grundanforderungen erfüllen.
Diese Anforderungen betreffen:
Als baurechtliche Nachweise für Bauprodukte gelten
Kann das Bauprodukt keinem der Nachweise 4 bis 7 zugeordnet werden oder weicht es wesentlich von den Nachweisen 1 bis 3 ab, brauchen Sie für das Bauprodukt eine Zustimmung im Einzelfall.
Als baurechtliche Nachweise für eine Bauart gelten
Kann die Bauart nicht dem Nachweis 4 zugeordnet werden oder weicht sie wesentlich von den Nachweisen 1 bis 3 ab, ist für ihre Anwendung eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich.
Die Landesstelle für Bautechnik (Regierungspräsidium Tübingen - Referat 27) für ganz Baden-Württemberg.
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
keine
150 - 7500 €, abhängig vom Aufwand für die Bearbeitung und der wirtschaftlichen und sonstigen Bedeutung des Antragsgegenstands.
Kostenlos ist der Antrag für:
Die Landesstelle für Bautechnik bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge der Eingänge.
keine
08.02.2024 Regierungspräsidium Tübingen
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de